Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mandatsverhältnis zwischen der Einzelfirma « Benjamin Lory Mental Health Nurse Practitioner » als Leistungserbringer im Bereich der ambulanten psychiatrischen Pflege und den Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren gesetzlicher Vertretung sowie die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.
2. Gegenstand der Leistungen
Die Pflegeleistungen werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erbracht, insbesondere gemäss Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Die Leistungen umfassen ambulante psychiatrische Pflege, insbesondere Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination, der Untersuchung und Behandlung sowie der Grundpflege. Sie werden im häuslichen oder in einem anderen vereinbarten Umfeld erbracht.
Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen richten sich nach dem notwendigen Pflegebedarf (siehe 3. Ersttermin und Bedarfsabklärung).
Die Pflegeleistungen orientieren sich an anerkannten pflegefachlichen und wissenschaftlichen Standards. Sie werden nach einem strukturierten und standardisierten Pflegeprozess geplant, durchgeführt, dokumentiert und evaluiert und erfolgen nach dem Grundsatz der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
3. Ersttermin und Bedarfsabklärung
Der Ersttermin dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der pflegerischen Bedarfsabklärung. Er findet in der Regel im häuslichen oder im üblichen Lebensumfeld der Patientin oder des Patienten statt.
Die Bedarfsabklärung erfolgt nach einem standardisierten Prozess und unter Verwendung valider Instrumente. Sie bildet die Grundlage für die Pflegeplannung inkl. Festlegung von Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegeleistungen.
4. Aufnahme in die Betreuung
Die Aufnahme in die Betreuung erfolgt nach Durchführung der Bedarfsabklärung sowie nach Vorliegen der für die Leistungserbringung erforderlichen gesetzlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere einer ärztlichen Verordnung, einer gültigen Krankenversicherung und einer Wohnadresse im vereinbarten Einsatzgebiet.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Betreuung besteht nicht.
5. Durchführung der Leistungen
Die Leistungen werden nach vorgängiger Terminvereinbarung im häuslichen oder in einem anderen vereinbarten Umfeld erbracht. Terminliche Anpassungen aufgrund von Notfällen, fachlichen Prioritäten oder unvorhersehbaren Umständen bleiben vorbehalten.
Pflegeleistungen können bei Bedarf auch in Krisensituationen und ausserhalb geplanter Termine erbracht werden, sofern dies fachlich angezeigt und organisatorisch möglich ist.
Einzelne Leistungen können, sofern dies pflegefachlich erforderlich und rechtlich zulässig ist, auch ohne persönliche Anwesenheit der Patientin oder des Patienten erbracht werden, insbesondere im Rahmen der Dokumentation, Koordination oder interprofessionellen Zusammenarbeit.
6. Beendigung der Betreuung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Parteien grundsätzlich jederzeit beendet werden. Sofern keine akute Gefährdung der Patientin oder des Patienten vorliegt, erfolgt die Beendigung in einer Weise, welche eine angemessene Weiterbetreuung ermöglicht.
Die Betreuung endet insbesondere, wenn die im Pflegeprozess festgelegten Ziele erreicht sind und kein weiterer Pflegebedarf mehr besteht oder wenn die Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht mehr erfüllt sind.
7. Kosten und Finanzierung
Die Kosten der Pflegeleistungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Nicht gedeckte Restkosten werden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen durch den Kanton und/oder die zuständige Gemeinde getragen.
Patientinnen und Patienten tragen die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung, insbesondere Franchise, Selbstbehalt sowie einen allfälligen gesetzlichen Patientenanteil an den Pflegekosten.
8. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erbringung der Leistungen.
Sofern gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Krankenversicherung in elektronischer Form über einen entsprechenden Abrechnungspartner. Eine Kopie der Rechnung wird der Patientin oder dem Patienten zugestellt.
Patientinnen und Patienten tragen allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen sowie nicht gedeckte oder nicht kassenpflichtige Leistungen, soweit diese von ihnen geschuldet sind.
9. Terminabsagen und Ausfälle
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin von Seiten der Patientin oder des Patienten nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder vergebliche Wege können den Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt werden, sofern dies rechtlich zulässig ist und keine Kostenübernahme durch einen Versicherer erfolgt.
Vorbehalten bleiben Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Leistungserbringer infolge Krankheit, Unfall, Notfällen oder anderer unvorhersehbarer Umstände.
10. Mitwirkungspflichten
Patientinnen und Patienten verpflichten sich, die für die Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen.
Änderungen, die für die Betreuung wesentlich sind, insbesondere betreffend Gesundheitszustand, Medikation, Krankenversicherung, ärztliche Verordnung, Wohnadresse oder gesetzliche Vertretung, sind dem Leistungserbringer möglichst zeitnah mitzuteilen.
Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Pflegeplanung und Durchführung der Leistungen mitzuwirken.
11. Datenschutz und Schweigepflicht
Siehe Datenschutz.
12. Qualitätssicherung
Der Leistungserbringer gewährleistet eine fachgerechte Leistungserbringung nach den geltenden gesetzlichen, fachlichen und vertraglichen Anforderungen. Die Pflegeleistungen werden im Rahmen eines externen Qualitätssicherungssystems regelmässig überprüft und weiterentwickelt. 
13. Dokumentation
Über die erbrachten Leistungen wird eine fachgerechte Pflegedokumentation geführt. Diese erfolgt in einer externen Pflegesoftware, die den geltenden fachlichen und technischen Standards entspricht.
Die Dokumentation umfasst insbesondere die Bedarfsabklärung, die Pflegeplanung, die erbrachten Leistungen, die Evaluation des Pflegeverlaufs sowie abrechnungsrelevante Angaben.
Die Patientin oder der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht in die Dokumentation sowie auf Berichtigung.
14. Haftung
Der Leistungserbringer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind.
Eine Haftung für Schäden infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspätet mitgeteilter Angaben durch die Patientin oder den Patienten beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15. Änderungen der AGB
Der Leistungserbringer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Massgeblich ist die jeweils aktuelle, auf dieser Website veröffentlichte Fassung.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht.