Mental Health Nurse Practitioner in der freiberuflichen Versorgung in der Schweiz

Im Gegensatz zu Ländern wie den USA, dem Vereinigten Königreich oder den Niederlanden ist die Rolle der Pflegeexpert:innen APN auf Masterstufe in der Schweiz rechtlich weder klar definiert noch geschützt. Obwohl seit den frühen 2000er-Jahren verschiedene Hochschulen den «Master of Science in Pflege» oder «Pflegewissenschaft» anbieten, fehlt es auf politischer Ebene an einer entsprechenden Verordnung. Das bedeutet konkret, dass Absolvent:innen ihre erweiterten Kompetenzen – wie sie Hamric et al. für Advanced Practice Nurses (APN) festgelegt haben – nur eingeschränkt oder nach Gutdünken ihrer Arbeitgeber:innen ausüben können.

Gemäss Hamric umfassen die Kernkompetenzen von APN unter anderem

  • eigenständige klinische Diagnosestellung und Therapieplanung,
  • Verschreibung und Überwachung von Medikamenten sowie Durchführung diagnostischer Verfahren,
  • umfassende Fallführung in spezialisierten Fachgebieten.

Diese Kompetenzen werden bereits im Masterstudium vermittelt, können jedoch mangels gesetzlicher Grundlage nicht konsequent umgesetzt werden. Der Verein APN-CH schützt zwar den Titel «Pflegeexpert:in APN-CH», doch ohne eine formelle Anerkennung durch Bund oder Kantone bleibt dieser Schutz rein titulär.

Insbesondere in der freiberuflichen Versorgung schafft das Fehlen einer rechtlichen Grundlage grosse Unsicherheit: Trotz Masterabschluss müssen Pflegeexpert:innen APN ihre Leistungen nach denselben Abrechnungskriterien erbringen wie Pflegefachpersonen ohne vertiefte Ausbildung. Die aktuellen Tarife spiegeln Ausbildung und Kompetenzen nicht wider. Eine gesetzliche Regelung mit eigenem Tarifansatz würde nicht nur die berufliche Autonomie und Fachkompetenz der APN stärken, sondern auch die Versorgungsqualität und Effizienz im Schweizer Gesundheitswesen nachhaltig verbessern.